SCHWARZER PETER

Der Blog des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Tauber

Für eine Lohnuntergrenze

Der Mindestlohn ist mittlerweile zu einem Reizwort in der politischen Diskussion geworden. Wer nicht für den Mindestlohn ist, der kann nicht sozial eingestellt sein – so lautet der platte Vorwurf von Rot-Grün. Die Kritik von Rot-Grün richtet sich dabei direkt gegen die CDU und deren Konzept der Lohnuntergrenze. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich bin ein Befürworter der Lohnuntergrenze. Jetzt werden sie sich fragen, worin eigentlich der Unterschied zwischen einem gesetzlichen Mindestlohn und einer Lohnuntergrenze besteht. Ist das nicht semantische Spielerei? Haben wir nicht lägnst eine Begriffsverwirrung in der öffentlichen Debatte? Das mag so sein, aber lassen Sie mich kurz erklären, worin der Unterschied besteht und warum ich die Lohnuntergrenze für die intelligentere Lösung halte:

Wussten Sie zum Beispiel, dass der geforderte Mindestlohn von Rot-Grün bei gerade einmal 7,50 Euro liegt? Wussten Sie auch, dass bereits jetzt schon in elf Branchen eine Lohnuntergrenze gilt, die teilweise weit über diesem Mindestlohn liegt? So beträgt der Lohn für den Bereich Bau bis zu 13 Euro pro Stunde und ist somit fast doppelt so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn der SPD.

Die Politik des branchenspezifischen Mindestlohns ist ein großer Erfolg vor allem der CDU, die bereits seit der Ära von Helmut Kohl für entsprechende Lohnuntergrenzen gekämpft hat, die branchenspezifisch und damit viel passgenauer sind als ein gesetzlicher Mindestlohn. Außerdem kam während der Regierungszeit von Rot-Grün das Thema keinen Zentimeter voran, und daher verwundert das gegenwärtige Geschrei der Opposition nach der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns schon sehr. Ärgerlich ist dabei vor allem die Argumentation der linken Parteien. Es wird suggeriert, das mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns alle Probleme gelöst seien. Das ist falsch. Auch ein gesetzlicher Mindestlohn in der von der SPD und den Grünen geforderten Höhe verhindert keine Altersarmut. Wer sein Leben lang für diesen Lohn arbeiten muss, der wird keine Rente, sondern Grundsicherung im Alter erhalten. Bedenkt man, dass bei einer 38 Stunden-Woche und einem Stundenlohn von 7,50 Euro ein Monatslohn von weniger als 1200 Euro brutto am Ende stehen würde, wird schnell deutlich, dass ein politischer Mindestlohn wie von der politischen Linken gefordert, keine Antwort auf die Frage nach auskömmlichen Löhnen ist.

Ich bin für eine verbindliche Lohnuntergrenze, um faire Löhne auch für gering Qualifizierte sicher zu stellen. Dabei darf aber nicht – wie bei einem gesetzlichen Mindestlohn – an der Tarifautonomie als einer der Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft gerüttelt werden. Schädliche Eingriffe der Politik in die Wirtschaft sind nach der Auffassung der CDU zu vermeiden. Daher hat die CDU im November des letzten Jahres auf ihrem Parteitag beschlossen, dass die Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden soll. Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln dabei über eine verbindliche Lohnuntergrenze für die verschiedenen Branchen und finden individuelle Lösungen. Diese von den Tarifpartnern festgelegte Lohnuntergrenze wird dann von der Bundesregierung – analog zu den branchenspezifischen Mindestlöhnen – für allgemeinverbindlich erklärt. Von den von der Union eingeführten branchenspezifischen Mindestlöhnen profitieren bereits vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Hier geht es nicht darum, dem freien Spiel der Kräfte uneingeschränkt das Wort zu reden. Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben uns allen schmerzlich gezeigt, dass ein Turbokapitalismus ohne Spielregeln nicht unsere Zukunft sein kann. Vielmehr setze ich ein begründetes Vertrauen in das Zusammenwirken von Gewerkschaften und Unternehmen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir einen großen Teil unseres wirtschaftlichen Erfolgs in der Bundesrepublik dem Umstand verdanken, dass wir die Fragen der Lohnfindung aus der Politik herausgehalten haben. Damit wurden stets ideologische Betrachtungen von wirtschaftlichen Notwendigkeiten getrennt. Ein Wettlauf um den höchsten Mindestlohn, festgelegt aus rein ideologischer Motivation, wäre das Ende dieses Prinzips.

Alle sollen von der Politik der branchenspezifischen Lohnuntergrenze profitieren. Und dazu möchte ich noch ein paar Beispiele nennen. So verdienen Arbeitnehmer im Bereich Abfallwirtschaft und Straßenreinigung bundesweit seit November des letzten Jahres mindestens 8,33 Euro. Ein Dachdecker mindestens 11 Euro, ein Beschäftigter im Elektrohandwerk in Westdeutschland mindestens 9,80 Euro. Bei diesen Löhnen handelt es sich wohlgemerkt nur um das Minimum einer Verdienstmöglichkeit innerhalb einer bestimmten Branche und es ist jedem Arbeitnehmer freigestellt, durch regelmäßige Weiterbildung seinen „Wert“ am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Lohnuntergrenze ist dynamisch und nicht starr und sie erlaubt, dass auf alle Branchen individuell eingegangen werden kann. Auch hier gilt das Wettbewerbsprinzip und ich als Christdemokrat halte dies für ein gutes Grundprinzip: Wer gut qualifiziert ist, wer sich regelmäßig weiter bildet, der verdient mehr als die jeweiligen branchenspezifischen Lohnuntergrenze. Insofern bleiben Bildung und Qualifizierung die besten Schlüssel für ein gutes Auskommen und den entsprechenden Verdienst.

9 Antworten auf Für eine Lohnuntergrenze

  1. Andreas Schouten 20. Februar 2012 um 14:04

    Sie haben Recht, ein Mindestlohn von 7,50 € löst längst nicht alle Armutsprobleme. Doch was spricht dagegen einen Mindestlohn als unterste Grenze für Lohnuntergrenzen festzulegen. Damit hat man zumindest einen Effekt dort wo es keine Tarifparteien gibt oder diese sich nicht einigen können.

  2. Rayson 20. Februar 2012 um 15:09

    Ich bin für eine verbindliche Lohnuntergrenze, um faire Löhne auch für gering Qualifizierte sicher zu stellen.

    Eher wohl Arbeitslosigkeit.

    Schädliche Eingriffe der Politik in die Wirtschaft sind nach der Auffassung der CDU zu vermeiden.

    Die Botschaft hör ich wohl…

    Diese von den Tarifpartnern festgelegte Lohnuntergrenze wird dann von der Bundesregierung – analog zu den branchenspezifischen Mindestlöhnen – für allgemeinverbindlich erklärt.

    … allein mir fehlt der Glaube.

    Hier geht es nicht darum, dem freien Spiel der Kräfte uneingeschränkt das Wort zu reden. Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben uns allen schmerzlich gezeigt, dass ein Turbokapitalismus ohne Spielregeln nicht unsere Zukunft sein kann.

    “Turbokapitalismus” – drunter ging es wohl nicht. Aber Finanzmärkte haben nun einmal besondere Eigenschaften und Bedingungen, die es auf anderen Märkten nicht gibt. Es ist kein Zufall, dass die Mainstream-Makroökonomie auf diesem Auge blind war, denn sie hat die besondere Bedeutung und Gefahr dieser Märkte nicht erkannt – im Gegensatz übrigens zu “Österreichern” oder Alt- und Post-Keynesianern.

    Mit den Arbeitsmärkten ist diese Sonderstellung der Finanzmärkte systemisch nicht zu vergleichen.

    Es ist ein ebenso weit verbreitetes wie falsches rhetorisches Muster, aus Regulierungsdefiziten bei den Finanzmärkten darauf zu schließen, auch allgemein sei die Abwesenheit von Staatseingriffen von Übel. Eher das Gegenteil ist der Fall. Gerade im Zusammenhang mit der europäischen Schuldenkrise und dem Versagen bei ihrer Bekämpfung können wir übrigens gut beobachten, wie verhängnisvoll sich staatliche Einmischung auswirken kann. Und ohne die politisch gewollte Niedrigzinspolitik der Fed hätte es auch die Finanzkrise trotz aller durch sie offengelegten Regulierungsdefizite schwer gehabt auszubrechen. Märkte mögen nicht immer ideale Ergebnisse zeigen, sie mögen in diesem Sinn “versagen”, aber die Einmischung des Staates löst das Problem nur theoretisch, praktisch aber selten und eher zufällig – in den meisten Fällen wird es dadurch vergrößert, und weitere kommen hinzu.

    Insofern bleiben Bildung und Qualifizierung die besten Schlüssel für ein gutes Auskommen und den entsprechenden Verdienst.

    So wird ein Schuh draus. Kann man das als CDU-Abgeordneter nicht mehr offensiv vertreten, ohne Zugeständnisse an eine fehlinformierende veröffentlichte Meinung zu machen?

  3. André Menrath 21. Februar 2012 um 15:18

    Mal ganz blöd gefragt:
    Ich habe interessiert ihre Ausführungen gelesen, aber danach komme ich nur zu einem Schluss: Lohnuntergrenzen super, aber das spricht dann doch in keinster weise automatisch gegen einen Mindestlohn von zB. 7,50 €? – wieso können solche Dinge nicht Hand in Hand gehen *-* . Ich bitte sie mich aufzuklären!

    • petertauber 2. März 2012 um 11:53

      Ganz einfach: es ist eben ein Unterschied ob Politiker einen Lohn gesetzlich festlegen oder ob Unternehmen und Gewerkschaften gemeinsam eine Lohnuntergrenze definieren. Ich behaupte, letzte haben mehr Ahnung, welche Lohnuntergrenze gut sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen ist. Da sollte die Tarifautonomie als hohes Gut bestehen bleiben. Klar ist auch: wenn Wirtschaft und Gewerkschaften das nicht schaffen (Was ein Armutszeugnis wäre), dann ist die Politik gefragt.

  4. Marcelo 23. Februar 2012 um 19:24

    Hey wo ist der Facebook Gefaellt mir Button? ;)

  5. DAMerrick (@DAMerrick) 29. Februar 2012 um 10:03

    Ähm, ich pfusche ja nur ungern in diese Parade aber wo ist jetzt der Unterschied zwischen Mindestlohn und Lohnuntergrenze?
    Wenn Sie das nur an der Höhe festmachen, da kann ich Ihnen sagen das dies kein Grund für das eine oder das andere ist.

    Der einzige Unterschied ist in der Formulierung.
    Mindestlohn: Wie hoch der Lohn mindestens sein muss.
    Lohnuntergrenze: Auf tief der Lohn maximal sein darf.

    Das ist der Unterschied.
    Einfach zu beweisen, an der logischen Schlussfolgerung. Denn wo es eine Lohnuntergrenze gibt muss es auch eine Lohnobergrenze geben: Wie hoch der Lohn maximal sein darf.

    Wie gesagt, logischerweise. Politik ist da nochmal was anderes. Für eine Lohnobergrenze hat die Politik zu viel Angst vor den Konzernen.

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